WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Wirtschaft
  3. Webwelt & Technik
  4. Geldanlage schon mit kleinen Beträgen – Diese Fallen lauern beim Crowdinvesting

Webwelt & Technik Schwarmfinanzierung

Geldanlage schon mit kleinen Beträgen – Diese Fallen lauern beim Crowdinvesting

Wollen Sie Teile Ihres hart Ersparten in eine Crowdfinanzierung stecken? Dann sollten Sie wissen, dass das mit einigen Gefahren verbunden ist Wollen Sie Teile Ihres hart Ersparten in eine Crowdfinanzierung stecken? Dann sollten Sie wissen, dass das mit einigen Gefahren verbunden ist
Wollen Sie Teile Ihres hart Ersparten in eine Crowdfinanzierung stecken? Dann sollten Sie wissen, dass das mit einigen Gefahren verbunden ist
Quelle: Getty Images/Maria Korneeva
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Durch die sogenannte Schwarmfinanzierung können Anleger sich schon mit kleinen Beträgen an Projekten beteiligen. Doch beim Crowdinvesting gibt es einige rechtliche Vorgaben und enorme Risiken. Fünf Punkte sollten Investoren dabei immer im Blick haben.

Angenommen, jemand hat eine innovative Geschäftsidee oder will ein bestimmtes Projekt wie ein Buch, einen Film oder ein Computerspiel realisieren: Ohne ausreichend Startkapital klappt das nicht. Das nötige Geld kann über einen Kredit kommen – oder über eine Crowdfinanzierung.

„Crowd“ heißt übersetzt „Schwarm“. Die Schwarmfinanzierung erfolgt zumeist über spezielle Internetplattformen. Anleger können sich schon mit kleinen Beträgen an einem bestimmten Projekt beteiligen. Fünf Punkte, die Sie rund um die Crowdfinanzierung wissen sollten.

Crowdfunding und Crowdinvesting

Wer sich für Crowdfunding entscheidet, macht letztlich eine Spende. Den Geldgebern ist es hierbei wichtig, dass ein bestimmtes Projekt zustande kommt.

„Als Gegenleistung erwarten sie keine Rendite, sondern freuen sich über die Umsetzung und eventuell eine Sachleistung wie ein signiertes Buch oder ein Privileg“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Crowdinvesting gehört indes in den Bereich Geldanlage. „Geldgeber haben beim Crowdinvesting in der Regel auch eine Gewinnabsicht“, erklärt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Der Anleger stellt beispielsweise im unternehmerischen Bereich einem Start-up Kapital zu Verfügung. Im Gegenzug gibt es eine Beteiligung am Gewinn beziehungsweise Zinsen.

Rechtliche Vorgaben für Crowdfinanzierungen

Für die Anbieter gelten je nach Geschäftsmodell unterschiedliche rechtliche Vorgaben. „Dennoch sollten Verbraucher dem Geschäftsmodell niemals blind vertrauen, sondern Anbieter und Projekt immer kritisch prüfen“, rät Scherfling. Selbst bei einem seriösen, gesetzlich regulierten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigten Anbieter könne es zu einem Totalverlust kommen.

Muss der Anbieter der Bafin etwa Prospekte oder Vermögensanlagen-Informationsblätter vorlegen, prüft die Behörde zum Beispiel, ob die Dokumente inhaltlich vollständig sind. „Sie prüft aber nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells oder die Bonität des Anbieters“, so Scherfling. Verbraucher sollten Prospekt und Informationsblatt genau lesen und vor allem die Warnungen ernst nehmen, die die Bafin auf ihrer Internetseite verbreitet.

Ebenfalls wichtig: Beim Crowdinvesting bieten die Existenz von Prospekt und Informationsblatt keine Gewähr dafür, dass es wirklich zu der für das Projekt versprochenen Rendite kommt.

So riskant ist Crowdfunding für Anleger

Anzeige

Generell besteht sowohl beim Crowdfunding als auch beim Crowdinvesting immer die Gefahr, dass das Projekt scheitert und die zur Verfügung gestellten Gelder ganz oder teilweise verloren sind – ohne dass das anvisierte Ergebnis realisiert ist. „In der Regel haben Anleger keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik, tragen jedoch das mit der Anlage verbundene unternehmerische Risiko“, warnt Scherfling.

Altmann verweist darauf, dass Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Projekte auch scheitern können. Mögliche Gründe: „Das kann etwa ein schlechtes Timing sein oder die für ein Projekt nötige Summe ist schlicht falsch kalkuliert“, so Altmann.

Anleger sollten sich daher im Vorfeld informieren, was passiert, sollte das Projekt nicht zustande kommen. Das gilt umso mehr, falls Anleger zunächst an die Plattform zahlen und diese das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an das Projekt weiterleitet. „Hier stellt sich die Zusatzfrage, was mit dem Geld im Fall der Insolvenz der Plattform geschieht“, so Scherfling.

Worauf bei der Crowdfinanzierung zu achten ist

Wer über eine Crowdplattform Geldgeber sucht, zahlt den Kunden beim Crowdinvesting Zinsen, aber auch der Plattform ein Entgelt. „Insofern profitiert die Plattform davon, wenn sie möglichst viele solcher Projekte vermitteln kann“, erklärt Altmann. Daher sollte man vor einer Entscheidung nicht allein auf die Angaben der Plattformen bauen, sondern sich selbst umfassend informieren.

Altmann empfiehlt auch, sich zu erkundigen, welche Laufzeiten das Projekt hat und ob und in welcher Form es Kündigungsmöglichkeiten gibt. Bei schwammigen oder widersprüchlichen Formulierungen sollte man besser die Finger von der Sache lassen.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Scherfling verweist darauf, dass man Risikostreuung auch innerhalb des Crowdfundings beziehungsweise Crowdinvestings betreiben kann – indem man das Kapital auf verschiedene Projekte verteilt. „Keinesfalls sollte man einen größeren Teil des Vermögens in eine einzige Geldanlage stecken“, rät der Verbraucherschützer.

Welche Investitionsgrenzen es gibt

Wichtig zu wissen: Wer sich mit mehr als 1000 Euro an einem Crowdinvesting-Projekt beteiligt, muss gegenüber dem Vermittler, etwa der Internetplattform, eine Selbstauskunft abgeben. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben für sogenannte Schwarmfinanzierungen erfüllt.

Doch auch mit der Selbstauskunft dürfen Privatpersonen höchstens 10.000 Euro in ein und dasselbe Projekt investieren, sofern sie frei über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen können. Haben sie ein entsprechend gutes Einkommen, wird die Grenze auf bis zu 25.000 Euro aufgeweicht, wenn der Investitionsbetrag zwei ihrer durchschnittlichen Nettomonatsgehälter nicht übersteigt.

dpa/jk

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema