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Bundesnetzagentur droht mit „aufsichtsrechtlichen Konsequenzen“ im Fall Oranienburg

Klaus Müller appelliert auch an die anderen Stadtwerke: Jeder müsse „seine Verantwortung wahrnehmen“ Klaus Müller appelliert auch an die anderen Stadtwerke: Jeder müsse „seine Verantwortung wahrnehmen“
Klaus Müller appelliert auch an die anderen Stadtwerke: Jeder müsse „seine Verantwortung wahrnehmen“
Quelle: picture alliance/SZ Photo/Friedrich Bungert
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Oranienburg geht der Strom aus: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller fordert wegen der Stromengpässe „schnelle Abhilfe“. Er bringt auch eine mögliche Neuordnung der Verantwortlichkeiten ins Spiel.

Angesichts der Stromengpässe im brandenburgischen Oranienburg droht Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller mit Konsequenzen. „Sollte es jetzt keine schnelle Abhilfe geben, dann werden wir uns aufsichtsrechtliche Konsequenzen vorbehalten“, sagte Müller der „Zeit“. Die Lage in Brandenburg bezeichnete er als „ärgerlich und inakzeptabel“.

Bereits am Mittwoch forderte die Behörde in Bonn zügige Lösungen. Der erhöhte Strombedarf sei viel zu spät erkannt und damit auch zu spät an den vorgelagerten Netzbetreiber, die Edis Netz GmbH, kommuniziert worden. Die seit Jahren wachsende Stadt Oranienburg im Berliner Speckgürtel kann wegen Kapazitätsengpässen am Umspannwerk keine neuen Stromanschlüsse mehr ermöglichen.

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Müller appelliert auch an die anderen Stadtwerke in Deutschland. Damit es andernorts nicht zu Stromengpässen komme, müsse jetzt „jeder seine Verantwortung wahrnehmen“. „Ein Bürgermeister, der ein Neubaugebiet plant, ist meist auch Mitglied des Aufsichtsrates seines Stadtwerks. Und der muss am besten gleich bei der nächsten Sitzung abgleichen, ob die Pläne der Stadt noch zum Stromnetz passen – und umgekehrt.“

Müller bringt auch eine mögliche Neuordnung der Verantwortlichkeiten ins Spiel. „Bisher gibt dieser Einzelfall es nicht her, nach neuen Verantwortlichkeiten zu rufen“, sagte er, „aber wir sehen uns das genau an.“

Die Stadt Oranienburg nannte als Optionen für Übergangslösungen, die geprüft werden, die Nutzung eines temporären Ersatz-Umspannwerks oder der Einsatz von Gasturbinen zur Stromversorgung im Stadtwerke-Netz. Wenn keine wirksamen Schritte zur Abhilfe ergriffen werden, kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen und Fristen auch anordnen, wie sie mitteilte. Sollten diese nicht befolgt werden, können im äußersten Fall Buß- und Zwangsgelder drohen.

dpa/jm

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