WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Wirtschaft
  3. Steuereinnahmen steigen 2023 um zwei Prozent – dreimal langsamer als die Inflation

Wirtschaft Finanzministerium

Steuereinnahmen steigen um zwei Prozent – dreimal schwächer als die Inflation

Bundesfinanzminister Christian Lindner Bundesfinanzminister Christian Lindner
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Quelle: Getty Images/Maryam Majd
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Das Bundesfinanzministerium meldet, dass die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr um zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Dies ist allerdings deutlich weniger als der Anstieg der Inflation. Auch die langsame Konjunkturbelebung bereitet Sorgen.

Bund und Länder haben im Jahr 2023 knapp zwei Prozent mehr Steuern eingenommen als im Jahr zuvor. Die Einnahmen summierten sich insgesamt auf 829,77 Milliarden Euro, wie aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der am Dienstag veröffentlicht werden soll.

Der Anstieg blieb damit deutlich hinter der Inflationsrate von knapp sechs Prozent zurück. Das FDP-geführte Ministerium begründete dies mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Regierung gegen die hohen Energiepreise. Im Dezember 2023 blieben die Steuereinnahmen in etwa stabil bei knapp 109 Milliarden Euro.

Die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 um 0,3 Prozent geschrumpft. Der Privatkonsum fiel als wichtige Konjunkturstütze aus. Verbraucherinnen und Verbraucher hielten sich angesichts teils hoher Inflationsraten mit Käufen zurück. Zugleich bekamen Deutschlands Exporteure die Schwäche des Welthandels zu spüren, gestiegene Immobilienzinsen bremsten den Bau aus.

„Eine Belebung der wirtschaftlichen Dynamik lässt zu Jahresbeginn 2024 noch auf sich warten, die kurzfristigen Erwartungen der Unternehmen blieben zuletzt branchenübergreifend pessimistisch“, betonte das Finanzministerium. „In diesem Jahr dürfte erst nach und nach eine binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen, wenn sich die steigenden Realeinkommen aus merklichen Lohn- und Gehaltszuwächsen bei sinkender Inflation im privaten Konsum bemerkbar machen.“ Die Bundesregierung plant am 21. Februar den Jahreswirtschaftsbericht mit neuen Schätzungen zur Konjunktur zu veröffentlichen.

Volkswirte rechnen 2024 mit einem weiteren schwierigen Jahr und einem schwachen Jahresauftakt. „Alles in allem könnte die deutsche Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2024 bestenfalls stagnieren“, schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht Januar. Damit würde sich die erwartete Erholung verzögern. Einige Volkswirte schließen auch einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im Gesamtjahr 2024 nicht aus.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Reuters/dpa/fei

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema